Fahrradleasing in 3 Schritten
Dienstfahrzeuge haben ab sofort zwei Räder und müssen nicht teuer sein!
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Der Staat sieht das auch so und hat das Dienstfahrrad dem Dienstwagen gleichgestellt. Ab sofort gilt für Fahrräder – E-Bikes oder normale Räder – das Gleiche wie für automobile Dienstfahrzeuge. Arbeitnehmer und Arbeitgeber profitieren gleichermaßen davon.
So einfach geht’s:
Mit dem Fahrradleasing zahlen Sie nur 1% des Kaufpreises und können das Fahrrad nach der Laufzeit tatsächlich wirklich sehr günstig über den Restwert abkaufen.
1. Schritt: Chef fragen
Arbeitnehmer und Arbeitgeber verständigen sich auf das Dienstfahrrad-Leasing.
2. Schritt: Fahrrad bei R2G.de raussuchen
Der Arbeitnehmer wählt sich bei www.R2G.de sein Wunsch-Bike aus und schickt eine Email an uns.
R2G Onlineshop füllt den Leasingantrag aus, schickt diesen zum Arbeitgeber und dieser gibt ihn frei.
3. Schritt: R2G schickt das Fahrrad zu... -> Losradeln
Der Arbeitgeber schließt mit dem Arbeitnehmer einen Überlassungsvertrag, gibt den Leasingvertrag frei und regelt alles Finanzielle über die Gehaltsabrechnung. Der Arbeitnehmer holt sich sein Wunsch-Bike bei seinem lease-a-bike Fachhändler ab und kann entspannt losradeln.